Im Trauerfall
„Der Tod ist die Versöhnung mit der Natur.“
© Harald Schmid (1946 – 2020), auch: Harry Pegas, deutscher Aphoristiker
Quelle: Schmid, Aphorismen von A-Z, Stadthaus Verlag 2001
Ein Trauerfall bringt Angehörige häufig in eine Ausnahmesituation, in der wir Ihnen mit unserer
Erfahrung und unserem Wissen zur Seite stehen. Dieser kleine Leitfaden soll Sie über
grundsätzliche Abläufe informieren:
1. Arzt
Informieren Sie bitte zuerst die Hausärztin / den Hausarzt oder eine andere Ärztin / einen anderen Arzt. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat das Personal diese Aufgabe in aller Regel bereits übernommen:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Telefonnummer 116 117
Notarzt über die örtliche Feuerwehr – Telefonnummer 112
2. Bestatter
Im Anschluß rufen Sie bitte uns an: Telefon 05254 – 5574. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
3. Unterlagen
Neben dem vom Arzt ausgestellten Totenschein benötigen wir für die Beurkundung des
Sterbefalls in aller Regel folgende Dokumente:
Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihnen die vollständigen Dokumente vorliegen oder Dokumente aus dem Ausland dabei sein: Bringen Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Unterlagen zum Gespräch mit. Wir sichten die Papiere gemeinsam.
Abmeldungen
Für die Abmeldung der Krankenversicherung ist zusätzlich die Krankenversicherungskarte
hilfreich, ebenso etwaige Rentenversicherungsnummern. Wir unterstützen Sie beim Antrag auf
Vorschußzahlung der Witwen-/Witwerrente („Sterbevierteljahr“). Auch einen Schwerbeschädigtenausweis
melden wir beim zuständigen Versorgungsamt ab, soweit er uns vorgelegt wird.
Kleidung
Soweit die verstorbene Person von uns eingekleidet werden soll: Stellen Sie bitte Kleidung
zusammen und bringen diese ebenfalls zum Gespräch mit.
Haben Sie vor dem Beratungsgespräch Fragen, die unter Umständen auch im Kreise der Familie
gestellt werden? Rufen Sie uns gern an:
Telefon 05254 – 5574
Leistungsumfang
Nach dem Beratungsgespräch und bis zur Trauerfeier übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben für Sie:
– Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt mit den dafür erforderlichen Unterlagen
– Besorgung der Sterbeurkunden mit allen dafür erforderlichen Unterlagen (Übersetzungen etc.)
– Terminabsprache & Antrag am Ort der Bestattung (Friedhof oder Bestattungswald)
– Terminabsprache mit der Kirche oder einem Trauerredner / einer Trauerrednerin
– Entwurf und Druck von Trauerkarten und Gedenkzetteln
– Entwurf und Auftragserteilung für eine Traueranzeige
– Ermöglichung einer würdevollen Abschiednahme in einem unserer Abschiedsräume
– Bei Feuerbestattung: Antrag, Überführung zum Krematorium und Rückführung der Asche
– Abmeldungen (Krankenversicherung, Rente, Versorgungsamt etc.)
– Vorbereitung der Trauerfeier mit Dekoration und Zusammenstellung Ihrer Musikwünsche
