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Telefon

05254-5574

Im Trauerfall

Der Tod ist die Versöhnung mit der Natur.“

© Harald Schmid (1946 – 2020), deutscher Aphoristiker
Quelle: Schmid, Aphorismen von A-Z, Stadthaus Verlag 2001

Ein Trauerfall bringt Angehörige und Hinterbliebende häufig in eine Ausnahmesituation, in der wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zur Seite stehen. Dieser kleine Leitfaden soll Sie über
grundsätzliche Abläufe informieren:

Arzt

Informieren Sie bitte zuerst die Hausärztin / den Hausarzt oder eine andere Ärztin / einen anderen Arzt. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat das Personal diese Aufgabe in aller Regel bereits übernommen:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Telefonnummer 116 117
Notarzt über die örtliche Feuerwehr – Telefonnummer 112

Die Ärztin / der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die bei der verstorbenen Person verbleibt. 

Bestatter

Im Anschluß rufen Sie bitte uns an: Telefon 05254 – 5574. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren einen Termin und Ort für ein Beratungsgespräch.

Unterlagen

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir in aller Regel folgende Dokumente:

Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihnen die vollständigen Dokumente vorliegen oder Dokumente aus dem Ausland dabei sein: Bringen Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Dokumente zum Gespräch mit. Wir sichten die Papiere gemeinsam.

Wir übernehmen die Abmeldung der Krankenversicherung und der Renten. Dafür benötigen wir die 
Krankenversicherungskarte und die Rentenversicherungsnummern, bei Betriebsrenten zusätzlich den Rententräger.

Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Vorschusszahlung der Witwen-/Witwerrente („Sterbevierteljahr“). Einen Schwerbehindertenausweis melden wir ab, soweit er uns vorgelegt wird. Sollte eine Sterbegeldversicherung bestehen, beantragen wir die Auszahlung. 

Kleidung

Soweit die verstorbene Person von uns eingekleidet werden soll: Stellen Sie bitte Kleidung
zusammen und bringen diese zum Beratungsgespräch mit.

Gespräch

Im unserem Beratungsgespräch teilen Sie uns Ihre Wünsche zur Abschiednahme, Trauerfeier und Bestattung mit: Feuer- oder Erdbestattung, Auswahl von Beisetzungsort und Grabstätte, Auswahl von Sarg bzw. Urne, Trauerkarten Traueranzeige und Gedenkzettel, Dekoration und Musik.

Der von Ihnen gewünschte Termin für die Trauerfeier und die Bestattung wird in aller Regel von uns mit dem Friedhof (bzw. Bestattungswald oder Seebestattungsreederei) und der Kirche (oder Trauerrednerin / Trauerredner) abgestimmt. 

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die voraussichtlichen Kosten und unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen. 

Haben Sie vor dem Beratungsgespräch Fragen, die unter Umständen auch im Kreise der Familie
gestellt werden? Rufen Sie uns gern an:
Telefon 05254 – 5574

Leistungsumfang

Nach dem Beratungsgespräch übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:

– Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt mit den dafür erforderlichen Unterlagen
– Besorgung der Sterbeurkunden mit allen dafür erforderlichen Unterlagen (Übersetzungen etc.)
– Terminabsprache & Antrag am Ort der Bestattung (Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung oder alternative Bestattungsarten)
– Terminabsprache mit einer der örtlichen Kirchengemeinden oder einer Trauerrednerin / einem Trauerredner
– Entwurf und Druck von Trauerkarten und Gedenkzetteln
– Entwurf und Auftragserteilung für eine Traueranzeige
– Ermöglichung einer würdevollen Abschiednahme in einem unserer Abschiedsräume
– Bei Feuerbestattung: Antrag, Überführung zum Krematorium und Rückführung der Asche
– Abmeldungen (Krankenversicherung, Rente, Versorgungsamt etc.)
– Zusammenstellung der Musikwünsche für die Trauerfeier
– Aufbereitung von Bildmaterial für die Trauerfeier
– Dekoration für die Trauerfeier
– Begleitung der Trauerfeier und der Bestattung

Die Begleitung der Angehörigen und Hinterbliebenen in der ersten Trauerphase, eine würdevolle Bestattung und ein Beitrag zur Kultur des Gedenkens verstehen wir als unsere Hauptaufgaben.

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